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Durch einen Volksentscheid im Jahre 1960 ist im Kanton Zürich der Beruf des Zahnprothetikers eingeführt worden. Zugelassene Prothetiker (kant.dipl.) die die Bedingungen der kantonalen Verordnung erfüllen erhalten eine Praxisbewilligung, und dürfen direkt am Patienten arbeiten (im Gegensatz zu Zahntechnikern, die für den ZP Arbeiten ausführen dürfen).

 
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